Unsere Angebote richten sich ausschliesslich an Gewerbekunden

  • Für Unternehmen, Handwerk, Gewerbe und Verwaltung
  • SEPA + Vorkasse
  • Kauf auf Rechnung
  • Zahlung per PayPal
  • Hotline +49 (0) 2261-7099 14
Kundenberater

Petra Blumberg

Sie haben Fragen zu Ihrer
Bestellung oder benötigen Hilfe bei
unseren Produkten?

+49 2261 7099 34

KFZ Formulare

Filter schließen
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
3 von 3
Für die Filterung wurden keine Ergebnisse gefunden!
Arbeitskarten zur PC-Beschriftung, DIN A5 Einzelblatt
Arbeitskarten zur PC-Beschriftung, DIN A5...
Preis pro VE (500 Stück):
ab 17,50 €
Terminzettel für Fahrradfachgeschäfte mehrfarbig
Terminzettel für Fahrradfachgeschäfte
Preis pro Packung 5 Block:
7,84 €
Reifenmarkier-Set für PKW's transparent
Reifenmarkier-Set für PKW
Preis pro Packung 10 Stück:
4,06 €
Industriemarker zur Radkennzeichnung weiß
Industriemarker zur Radkennzeichnung
Preis pro 1 Stück:
10,01 €
Ersatzminen für Industriemarker weiß
Ersatzminen für Industriemarker
Preis pro Packung 4 Stück:
5,51 €
Terminzettel Service-Reparatur
Terminzettel Service-Reparatur
Preis pro Packung 5 Block:
7,84 €
3 von 3

Unverzichtbar für den gewerblichen Handel mit Kraftfahrzeugen sind die Kfz-Kaufverträge mit aktuellen Bedingungen. Als ZDK-Mitglied sind wir immer sofort informiert, wenn sich Bedingungen oder Vertragstexte ändern. Wir liefern daher immer die aktuellsten Formulare für Sie als KFZ Werkstatt, KFZ Handel, Abschleppbetrieb, Autovermietung oder Autoverwertung. Damit sind Sie als Autohändler immer rechtlich abgesichert.

Als Fachversand mit Jahrzehnte langer Erfahrung liefern wir Ihnen Gebrauchtwagenkaufverträge, mit oder ohne Garantievereinbarung, Vertragsformulare für den Autoankauf und Kaufverträge für den Neuwagenverkauf als selbst durchschreibende Formular-Sätze.

Der ZDK hat am 12.12.2016 zum zweiten Mal innerhalb von 13 Monaten die unverbindlichen Vertragsempfehlungen angepasst. Der Grund für die Neuauflage sind die neuen Vorgaben durch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Unternehmer müssen gemäß § 36 VSBG in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Verbraucher informieren, wie das Streitbeilegungsverfahren gehandhabt wird und wo sich die Schlichtungsstellen befinden (Anschrift und Webseite). Lediglich kleinere Betriebe unter 10 Mitarbeitern unterliegen nicht der Mitteilungspflicht.

Zuletzt angesehen