« Welche Bestimmungen gelten für die Arbeitssicherheit in Werkstätten? »
Jede Arbeitsstätte, ob Werkstatt, Büro oder das Gelände eines Betriebes, jeder Ort, der der Nutzung als Arbeitsplatz dient, unterliegt der sogenannten Arbeitsstättenverordnung. Wie groß der jeweilige Betrieb ist, spielt dabei keine Rolle. Arbeitsplätze sollen sicher sein. Daher gibt es zahlreiche Regelungen, die in der ArbStättV, wie die Arbeitsstättenverordnung kurz genannt wird, festgelegt werden und die dazu dienen, dem Arbeitsschutzgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften gerecht zu werden. Ziel ist, auf eventuelle Gefahren hinzuweisen. Dies kann durch Warnschilder, Betriebsanweisungen und Sicherheitsvorschriften geschehen.
Die Verantwortung für den Schutz der Gesundheit seiner Mitarbeiter trägt der Chef
Ob Eigentum oder angemietete Werkstatt – wenn es um Arbeitsschutzmaßnahmen und die Einhaltung der ArbStättV geht, ist der Betreiber der Werkstätte in der Pflicht. Er muss dafür Sorge tragen, dass keine Gefährdung der Gesundheit der Beschäftigten erfolgt, bzw. nicht vermeidbare Gefährdungen so gering als möglich gehalten werden und durch entsprechende Warnungen auf sie hingewiesen wird. Die Arbeitsstättenverordnung ist relativ komprimiert gefasst. Sie enthält keine Anweisungen, wie mit jeder der einzelnen Gefahrenquellen umgegangen werden soll. Hier gibt die ASR, die sich mit den technischen Arbeitsstätten Regeln beschäftigt, mehr Einblick.
Es empfiehlt sich als Inhaber einer Kfz-Werkstatt entsprechende Informationen einzuholen. Eine gute Anlaufstelle ist zum Beispiel die zuständige Berufsgenossenschaft. Suchen Sie eine Beratung oder lesen Sie sich in das Thema ein, bevor die Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft bei Ihrem Betrieb eine Kontrolle über die Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen durchführen.
Was gilt für die Umsetzung der Anforderungen der ASR?
Grundsätzlich sind die Technischen Regeln eben „nur“ Regeln. Das bedeutet allerdings nicht, dass sie nicht befolgt werden müssen. Der einzige Unterschied zu einem in Stein gemeißelten Gesetz ist, dass Sie sich bei der Umsetzung nicht streng an den Wortlaut halten müssen. Bei der Art und Weise haben Sie relativ freie Hand. Vorausgesetzt Sie orientieren sich an dem aktuellen Stand der Technik und anderen Anforderungen. Die Berücksichtigung der Möglichkeiten der Technik, der Arbeitsmedizin, der Hygiene und anderen gesicherten Erkenntnissen im arbeitswissenschaftlichen Bereich gibt Ihnen die dringend erforderliche Rechtssicherheit.
Besonders wichtig – die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter im Arbeitsschutz
Gut informierte Mitarbeiter sind gut geschützte Mitarbeiter. Daher gibt es eine Verpflichtung, die Arbeitnehmer auf die eventuellen Gefahren in einer Werkstatt hinzuweisen. Insbesondere beim Umgang mit Maschinen oder gefährlichen Stoffen ist eine Unterweisung dringend erforderlich. Es empfiehlt sich, die Unterweisung entsprechend zu dokumentieren. Das gilt übrigens für alle Maßnahmen, die Sie zum Schutz Ihrer Angestellten treffen. Es besteht im Zweifelsfall nämlich eine Nachweispflicht für Unternehmer.
Was steht eigentlich in der Arbeitsstättenverordnung?
Für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz gibt es einige Dinge, die beachtet werden sollten. Der Arbeitsschutz erstreckt sich z. B. von Fragen zur Beleuchtung über Fluchtwege und die Arbeitsplatzkennzeichnung bis hin zu Erster Hilfe und Brandschutz. Bei der Arbeitsstättenverordnung geht es stets darum, eine Gefahr für die Gesundheit der Mitarbeiter abzuwenden. In der Arbeitsstättenverordnung wird beispielsweise darauf hingewiesen, dass Arbeitsräume über eine angemessene künstliche Beleuchtung restriktive ausreichendes Tageslicht verfügen müssen. Wie diese Beleuchtung genau sein muss, kann man in der ASR nachlesen. Hier werden die genauen Lux-Zahlen angegeben, die für die unterschiedlichen Tätigkeiten erforderlich sind. Für eine Kfz-Werkstatt sind dies mindestens 300 lx.
Ein weiteres Beispiel ist die Bestimmung über Fluchtwege. In der ArbStättV wird festgehalten, dass sich die Breite und Länge des Fluchtwegs nach Nutzung und Größe der Arbeitsstätte und der Anzahl der sich dort aufhaltenden Personen richtet. In der ASR finden sich nähere Angaben. Für Räume mit erhöhter Brandgefahr, wie zum Beispiel eine Lackierstätte in einer Kfz-Werkstatt, die über keine selbsttätige Einrichtung zum Feuerlöschen verfügt, wird hier eine maximale Länge des Fluchtwegs von 25 Metern angegeben.
Wie Sie potenzielle Gefahr vermeiden helfen
Arbeitsschutzmaßnahmen spielen eine große Rolle, wenn es um die Vermeidung von Gefahr geht. Auch ohne die Vorschriften einer Arbeitsstättenverordnung sollte es eine Selbstverständlichkeit für jeden Unternehmer sein, entsprechende Vorsorge zu betreiben. Hochspannung, Gefahrstoffe und vieles mehr sind eine ernsthafte Gefahr für Leib und Leben derer, die damit arbeiten. Manchmal genügen schon kleine Dinge, um große Folgen zu vermeiden. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten sollten.
Die Arbeitsplatzkennzeichnung
Die Arbeitsplatzkennzeichnung eignet sich perfekt, um auf eine mögliche Gefahr hinzuweisen. Ein Hinweisschild auf Hochspannung kann im Zweifelsfall Leben retten. Bei hermann-direkt.de finden Sie entsprechende Schilder, die hier als Warnhinweis wertvolle Dienste leisten. Gefahrstoffe sind häufig leicht entzündbar. Ein Schild mit einem Hinweis, dass Rauchen verboten ist, ist hier zwingend erforderlich. Darüber hinaus ist ein Schild, das den Bereich, in dem Gefahrstoffe eingesetzt werden, als Sicherheitsbereich kennzeichnet, mehr als wichtig. Auch diese Schilder zur Arbeitsplatzkennzeichnung erhalten Sie im breit gefächerten Sortiment zu Werkstattorganisation von hermann-direkt.de. Weisen Sie darauf hin, wenn es in Bereichen der Kfz-Werkstatt zu Rutschgefahr kommen kann. Sehr hilfreich können auch Absperrpfosten sein, mit denen Sie Gefahrenbereiche vor unberechtigtem Betreten schützen können. Denken Sie auch daran, die Rufnummern von Rettungsdiensten an prominenter Stelle auszuhängen.
Maximaler Arbeitsschutz durch angemessen Kleidung
Weisen Sie Ihre Mitarbeiter darauf hin, dass die richtige Kleidung und ein angemessenes Verhalten ein wichtiger Bestandteil der Arbeitsschutzmaßnahmen sind. Dass am Arbeitsplatz kein Alkohol getrunken werden darf, dürfte jedem klar sein. Ebenso wenig sollte geraucht werden, da in einer Kfz-Werkstatt häufig Gefahrstoffe zum Einsatz kommen. Offenes Feuer ist ein absolutes Tabu. Erläutern Sie Ihren Mitarbeitern, dass Sie mit spitzen Gegenständen und Werkzeugen vorsichtig umgehen müssen. In der Hektik des Alltags geraten solche Dinge schnell in Vergessenheit.
Die Lagerung der Gefahrstoffe
Gefahrstoffe können brennen, explodieren, die Atemwege reizen, Verätzungen hervorrufen und giftig sein. Daher müssen sie in der Werkstatt an einem zu dokumentierenden Ort aufbewahrt werden. Gefahrstoffe müssen darüber hinaus besonders gekennzeichnet werden. Alle Stoffe, die sich gesundheitsschädlich auswirken können, müssen mit einem roten Quadrat oder entsprechenden Symbolen versehen sein.
Mit Produkten von hermann-direkt.de die Arbeitsstättenverordnung perfekt umsetzen
Um den Anforderungen der Arbeitsplatzverordnung gerecht zu werden, bietet Ihnen hermann-direkt.de eine Fülle von hilfreichen Tools. Nehmen Sie den Arbeitsschutz ernst und denken Sie an die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Nutzen Sie die Arbeitsstättenverordnung als hilfreiches Gerüst, das Sie dabei unterstützt, alle Arten von Gefahr von Ihrem Personal fernzuhalten. Die Arbeitsstättenverordnung beschreibt die Mindestanforderungen, die Sie als Arbeitgeber zur Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit Ihrer Beschäftigten erfüllen müssen. Die körperliche Unversehrtheit ist unser höchstes Gut. Beschränken Sie sich nicht auf das Minimum. Tun Sie mehr, um zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten beizutragen. Die Arbeitsstättenverordnung definiert die Ziele – Sie sind für die Umsetzung verantwortlich. Gestalten Sie Ihre Werkstatt gemeinsam mit hermann-direkt.de so, dass sie alle Anforderungen an gesundheitsfördernde Maßnahmen erfüllt und setzen Sie ein positives Beispiel für das, was möglich ist.