« So funktioniert die Akkreditierung für Werkstätten »
Die Abgasuntersuchung (AU) ist eine für das Kraftfahrzeug gesetzlich vorgeschriebene Prüfung. Eine Kfz-Werkstatt, die diese Prüfung vornimmt, kann diese als Teil eines ganzheitlichen Leistungsspektrums in ihr Portfolio integrieren. Allerdings bedarf es zunächst einer Zulassung. Welche Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Durchführung einer Abgasuntersuchung (AU) gelten, erfahren Sie hier.
Wer darf Abgasuntersuchungen machen? Die gesetzlichen Rahmenbedingungen
Bereits seit 1985 schreibt der Gesetzgeber die Kontrolle von Abgasen bei Autos vor. Galt die damals noch als Abgassonderuntersuchung (ASU) nur für Benziner, wurde sie später auch auf Dieselfahrzeuge ausgeweitet. Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung Teil der Hauptuntersuchung (HU). Vor wenigen Jahren hat das Bundesverkehrsministerium weitere Vorgaben erlassen: Nur Kfz-Werkstätten mit einer Akkreditierung nach ISO 17020 dürfen amtliche Fahrzeuguntersuchungen und damit auch die Abgasuntersuchung (AU) durchführen. Damit soll die Qualität amtlicher Fahrzeugprüfungen auf eine neue Stufe angehoben werden. Die Anweisungen des Ministeriums folgen dabei einer EU-Vorgabe aus Brüssel. Kfz -Betriebe haben die Wahl zwischen einer eigenen Akkreditierung und dem Anschluss an das akkreditierte System des Bundesinnungsverbandes des Kraftfahrzeughandwerks.
Was ist die ISO Norm 17020?
Die ISO Norm 17020 wurde mit dem Ziel erarbeitet, Vertrauen in die zur Inspektion befähigten Stellen zu fördern. Sie beschreibt die grundlegenden Kompetenzanforderungen der Inspektionsstellen und stellt damit die Konsistenz der Untersuchungstätigkeiten sicher. In diesem Zusammenhang definiert die ISO Norm 17020 allgemeine und strukturelle Voraussetzungen für die Abgasuntersuchung (AU) sowie Anforderungen an Ressourcen und Prozesse. Abgedeckt sind u.a.:
- Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
- Administration
- Organisation und Management
- Personal
- Einrichtungen und Ausrüstungen
- Unterauftragsvergabe
- Prozesse
- Managementsystem
Für Hauptuntersuchungen gelten seit 2014 die Qualitätssicherungsvorgaben nach ISO 17020. Die Anforderungen dieser Norm müssen seit dem 1. Juli 2022 in gesonderter Akkreditierung ebenfalls für die Abgasuntersuchung (AU) erfüllt werden. Die Prüfbescheinigungen über die Servicequalität sind gültig mit dem DakkS-Logo. DAkkS ist die deutsche Akkreditierungsstelle.
Gesonderte Akkreditierung für die Abgasuntersuchung (AU)
Die Akkreditierung bedeutet, dass die Werkstatt die fachlichen Voraussetzungen und die Kompetenz besitzt, die Abgasuntersuchung (AU) im definierten Rahmen durchzuführen. Die zuständigen Prüfingenieure achten auf die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgabe. Alle Kfz-Betriebe, die amtliche Fahrzeuguntersuchungen und -prüfungen anbieten, müssen sich über die gesonderte Akkreditierung ausweisen. Diese gilt neben der Abgasuntersuchung (AU) auch für die Bereiche Gasanlagenprüfung (GAP) und Sicherheitsprüfung (SP). Eine Abgasuntersuchung ist rechtsgültig, falls sie von einer akkreditierten Werkstatt ausgeführt wurde. Die große Mehrheit der Werkstätten ist dem zentralen Akkreditierungssystem beigetreten.
Zentrale Akkreditierung durch den ZDK
Für den einzelnen Betrieb macht es keinen Sinn, den erheblichen administrativen und finanziellen Aufwand für die Akkreditierung der Abgasuntersuchung (AU) zu betreiben. Stattdessen hat der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) für seine Verbandsmitglieder diese Aufgabe zentral übernommen.
Davon profitieren 234 Innungen mit über 35.000 Kfz-Werkstätten in Deutschland, die sich dem Qualitätsmanagementsystem (QMS) der „Akkreditierten Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe“ (AÜK) anschließen können – vorausgesetzt, dass sie die Bedingungen erfüllen.
Checkliste beim Vorgehen:
- Beitrittsformular ausfüllen und an die Innung oder an auek@kfzgewerbe.de senden.
- Termin mit der lokalen Innung vereinbaren und Erstunterweisung abstimmen.
- Qualifikationen zu Meisterbrief und AU-Schulung an die Innung senden.
- Kalibrier- und Eichscheine für Prüfmittel an die Innung senden.
Der ZDK empfiehlt den anerkannten Kfz-Betrieben, die Akkreditierung durch die AÜK nach außen hin mit einem Schild oder Aufkleber sichtbar zu machen. Mitgliedsbetriebe der Kraftfahrzeug-Innungen dürfen mit dem AÜK-Zeichen auf Internetseiten und Briefpapier Werbung treiben.
Warum gibt es die gesonderte Akkreditierung bei der Abgasuntersuchung?
Im Fachgebiet der Abgasuntersuchung (AU) führten fehlende und mangelhafte gesetzliche Vorgaben lange Zeit zu Unklarheiten und Verwirrung in Autowerkstätten. Dies zeigte sich exemplarisch mit vorgeschriebenen, unnötigen Geräte-Doppelprüfungen zum Kalibrieren und Eichen und mit der Partikelmessung. Mit der gesonderten Akkreditierung soll die hohe Qualität der Abgasuntersuchung gesichert werden.
Die Akkreditierung deckt die verlangten Vorgaben ab: Prüfausrüstung und -plätze, Qualifikationen des Personals und Dokumentationsvorgaben. Die Qualitätsstandards sind in der neu geschaffenen Marke „AÜK – Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe“ festgehalten. Betriebe, die Abgasuntersuchungen anbieten und die Anforderungen erfüllen, können den Beitritt zum QMS mit der Marke AÜK beantragen.
Vorteile der gesonderten Akkreditierung
Eine Abgasuntersuchung (AU) dauert etwa 30 Minuten. Zeitaufwand und entstandene Mehrkosten für die Akkreditierung fließen in eine gute Kalkulation ein. Sie können kostendeckend an die Kundschaft weiterverrechnet werden. Die Abgasuntersuchung belebt häufig das Werkstattgeschäft. Sie erhöht die Betriebsauslastung und kann durch Kundenbindung Folgeaufträge auslösen. Auch Image-Vorteile ergeben sich: Der Betrieb leistet mit der Durchführung der Prüfung einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz. Außerdem können nur akkreditierte Kfz-Werkstätte Feinstaubplaketten vergeben und SCR-Systeme (Selective Catalytic Reduction) nachrüsten.
Was hat sich für Werkstätten geändert?
Die Wartungs- und Reparaturarbeiten sind rückläufig, die Auslastung in der Werkstatt sinkt. Gründe sind ein geändertes Verhalten der Versicherungen und der Automobilhersteller. Einstmals erforderliche Routinemaßnahmen erfolgen in längeren Intervallen, die in eigenen Servicenetzen durchgeführt werden. Die fortgeschrittene Digitalisierung moderner PKWs verändert die Werkstattwelt umfassend.
Unabhängigen Betrieben bietet sich die Chance, in profitable Dienstleistungen vorzustoßen und mit Servicequalität die Kundennähe zu verbessern. Zu den Servicepotenzialen gehören Abgasuntersuchungen. Die Abgasuntersuchung (AU) ist für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge mit Otto- und Dieselmotor obligatorisch. Sonderfälle bestehen für einige definierte Ausnahmegruppen. Das Potenzial für die Prüfung ist riesig.
Jeder Firmeninhaber muss kalkulieren, ob ihm dieses Produkt genug Ertrag einbringt. Falls er sich für die Durchführung von Abgastests entscheidet, kommt er nicht um die gesonderte Akkreditierung herum. Ein zentrales Element für Autohäuser und Kfz-Werkstätten bleibt der Fahrzeughandel mit seiner frühzeitigen Kundenbindung. Denn: Wer mit seiner Verkaufsstelle zufrieden ist, wird für die Abgasuntersuchung (AU) zurückkommen. Es hilft außerdem, treuen Kunden mit kleinen Aufmerksamkeiten wie Werbegeschenken entgegenzukommen.
Wichtig ist auf jeden Fall, über eine gute Werkstattorganisation zu verfügen. Mit Werkstattplanern und Plantafeln haben Werkstattbetreiber stets die Übersicht über ihre Aufträge und können so Verzögerungen durch Fehlplanungen vermeiden.
Diesel-Abgas-Messung ab 2023
Der vorgesehene Einführungstermin 1. Januar 2023 für die Abgasuntersuchung (AU) mit Partikelzählung bei Dieselfahrzeugen ab Euro 6 musste verschoben werden. Aus einem Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMVD) geht hervor, dass der Stichtag 1.11.2022 für die verbindliche Bestellung eines Partikelzählmessgeräts (PN-Messgerät) obsolet geworden ist. Gemäß BMVD werde die Änderungsrichtlinie in einer ersten Verkehrsblattverlautbarung am 31. Oktober 2022 bekanntgegeben.
Grund für den verschobenen Einführungstermin sind Lieferengpässe der Hersteller von PN-Messgeräten. Die erforderliche Marktabdeckung kann bis 1.1.2023 nicht gewährleistet werden. Eine vom BMDV geführte Arbeitsgruppe soll die Verfügbarkeit von PN-Messgeräten neu bewerten. Ein neues Einführungsdatum bis spätestens 1. Juli 2023 soll in einer zweiten Verlautbarung im Verkehrsblatt veröffentlicht werden. Es gilt bis zum verbindlichen Datum für die PN-Messung die alleinige Anwendung der bisherigen Trübungsmessung.