« Das gilt es zu beachten »
Unter welchen Voraussetzungen ist für den Ver- oder Ankauf eines Autos ein gewerblicher Kaufvertrag erforderlich? Welche besonderen Klauseln bestehen und welche Fallstricke lauern? Wir erklären, worauf es bei einem gewerblichen Kaufvertrag für Autos ankommt und warum man auf Kfz-Formulare und Kaufvertrags-Mustervorlagen vom Profi setzen sollte.
Wann spricht man von einem gewerblichen Autoverkäufer?
Immer wieder stellt sich die Frage – wann ist ein Autokauf oder Verkauf gewerblich? Sei es ein Handwerker, ein Arzt oder ein Rechtsanwalt – wer selbstständig ist, meldet sein Kraftfahrzeug in der Regel auf das eigene Unternehmen an, da das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt wird. Soll das Fahrzeug veräußert werden, handelt es sich somit folgerichtig um einen gewerblichen Verkauf. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer kein professioneller Händler ist. Betroffen ist sowohl der Handel mit Neuwagen als auch mit Gebrauchtwagen. Um rechtlich abgesichert zu sein, empfiehlt sich die Verwendung einer entsprechenden Vertragsvorlage.
Auto verkaufen – gewusst wie
Jeder Verkauf eines Kraftfahrzeugs unterliegt bestimmten gesetzlichen und rechtlichen Vorgaben. So darf bei einem Kaufvertrag für Autos im gewerblichen Handel kein Haftungsausschluss vereinbart werden, wenn der Käufer kein Unternehmen, kein Händler oder keine Firma ist. Was bei einem Vertrag zwischen Privatpersonen zu den üblichen Formulierungen zählt, ist hier nicht erlaubt. Die gesetzliche Sachmängelhaftung ist zwingend vorgeschrieben. Sollte der Kaufvertrag eine Klausel enthalten, der diese grundsätzlich ausschließt, ist dies unwirksam.
Ein weiterer Unterschied zum Autoverkauf von privat an privat besteht darin, dass die Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss. Selbstverständlich muss dieser Betrag später auch an das Finanzamt abgeführt werden. Um auf Nummer sicherzugehen, empfiehlt es sich, auf einen Mustervertrag zurückzugreifen. Eine Vertragsvorlage für einen gewerblichen Kaufvertrag bietet hier Sicherheit. Doch was gilt es nun zu beachten? Wir stellen die relevanten Punkte genauer vor.
Welche Gewährleistungspflicht besteht?
Wird ein Auto gewerblich verkauft, gelten auch bei der Gewährleistung besondere Regelungen. Die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung von zwei Jahren darf in diesem Fall auf ein Jahr verkürzt werden. Hierzu muss eine entsprechende Klausel in den Vertrag eingefügt werden. Mit ihrer Hilfe kann vereinbart werden, dass eventuelle bereits vor dem Verkauf bestehende Schäden am Kraftfahrzeug nur innerhalb von 12 Monaten nachgebessert werden müssen.
Was bedeutet gewerblicher Kaufvertrag für Autos?
Ein solcher Kaufvertrag für Autos bietet zum Beispiel auch die Möglichkeit, die Umsatzsteuer geltend zu machen. Ist einer der beiden Vertragspartner eine Privatperson, entfällt diese Option. Wird ein Kraftfahrzeug von einem Gewerbetreibenden an einen anderen Gewerbetreibenden verkauft, ist ein Vorsteuerabzug möglich.
Der Autoverkauf von Firmenwagen
Sei es ein Gebrauchtwagen oder ein Neuwagen – wird ein für die eigene Firma genutztes Kfz verkauft, handelt es sich um einen gewerblichen Vertrag. Wird ein solcher Autokaufertrag geschlossen, gelten bezüglich der Sachmängelhaftung besondere Regelungen. Bei einem Vertrag zwischen zwei Gewerbetreibenden darf die Sachmängelhaftung sogar in vollem Umfang ausgeschlossen werden. Wichtig ist, eine rechtlich verbindliche Formulierung zu wählen. Am besten nutzt man bei Verkauf eine entsprechende Vertragsvorlage. Übrigens: Professionelle Mustervorlagen für Mietwagen erleichtern auch Mietwagenanbieter das Geschäft und bieten unkompliziert einen rechtssicheren Rahmen.
Was zeichnet einen privaten Kfz-Verkauf aus?
Was gilt nun bei privaten Verkäufen? Ein Privatverkauf liegt immer dann vor, wenn der Verkäufer eine Privatperson ist. Handelt der Käufer privat, aber der Verkäufer bietet ein gewerblich genutztes Kfz an, ist immer ein gewerblicher Kfz-Kaufvertrag erforderlich. Hier hilft ein entsprechender Mustervertrag, indem alle gesetzlichen Vorschriften bereits erfasst sind und nur noch die entsprechenden Daten eingefügt werden müssen.
Praktische Muster nutzen und von Rechtssicherheit profitieren
Verkauft ein Händler, ein Handwerker oder ein anderer Gewerbetreibender ein Fahrzeug an eine Privatperson oder einen anderen Gewerbetreibenden, ist der Verkauf stets gewerblichen Charakters. In einem Mustervertrag findet man alle erforderlichen Angaben. Wer eine entsprechende Vorlage nutzt, profitiert von rechtlicher Sicherheit. Die Formulierung der Verträge wird zum echten Kinderspiel. Es müssen nur noch die jeweiligen Daten eintragen werden. Ob mit oder ohne Vorlage – auf jeden Fall sollten neben den grundlegenden Eigenschaften weitere wichtige Dinge in den schriftlich zu erstellenden Verträgen enthalten sein, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen.
Was bedeutet ein gewerblicher Kfz-Kaufvertrag für Autos? Welche Angaben müssen enthalten sein?
In jedem Vertrag, auch in einem der professionellen Muster für gewerbliche Kfz-Kaufverträge, müssen die Daten des Käufers, des Verkäufers und des Kraftfahrzeugs eingetragen werden. Es folgt die genaue Bezeichnung des Fahrzeuges. Handelt es sich um einen Neuwagen, kann auf das Datum der Erstzulassung verzichtet werden. Handelt es sich um einen Gebrauchtwagen sollte dies unbedingt eingetragen werden. Am besten wird in beiden Fällen die Marke des Autos, das Baujahr und vor allem die Fahrgestellnummer angegeben, um eine zweifelsfreie Identifikation des Fahrzeuges zu ermöglichen.
Darüber hinaus sind die Laufleistung und die Anzahl der Vorbesitzer wichtig. Welches Zubehör ist im Kaufpreis enthalten? Gibt es besondere Ausstattungen? Reparierte Unfallschäden und eventuelle Mängel oder Defekte sollten ebenfalls unbedingt festgehalten werden. Je genauer die Auflistung gemacht wird, desto eher können spätere Streitigkeiten vermieden werden. Gerade bei gebrauchten Kraftfahrzeugen, insbesondere, wenn sie von Handwerkern genutzt wurden, lassen sich kleine Blessuren nicht vermeiden. Eine detaillierte Aufstellung von Kratzern und ähnlichen Beschädigungen sorgt für maximale Transparenz und erlauben eine realistische Einschätzung über den Zustand des Fahrzeuges. Hier ist der Einsatz von professionellen Markierung zur Schadensbewertung von Kratzern oder Dellen angeraten.
Der Kaufvertrag für Autos sollte darüber hinaus zwingend eine Rechnungsnummer und die Steuernummer bzw. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers enthalten. Der Kaufpreis bedarf besonderer Aufmerksamkeit. Anzugeben ist der Netto-Kaufpreis, die anfallende gesetzliche Mehrwertsteuer sowie der sich ergebende Gesamtpreis. Der Gesamtpreis ist zudem in Worten einzutragen.
Sind alle diese Angaben vervollständigt, sollten auch die Zahlungsmodalitäten schriftlich festgehalten werden. Bei einem möglichen Ratenkauf sollte der Verkäufer an eine entsprechende Sicherheit denken. Handelt es sich um einen Gebrauchtwagen, sollte auch die zeitnahe Ummeldung des Fahrzeuges nicht vergessen werden. Ein Mustervertrag hilft dabei, dass kein wichtiges Detail übersehen wird.