Mann ist auf Treppe gestuerzt
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Die wichtigsten DGUV Vorschriften in der Übersicht

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Gemäß Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gab es 2022 knapp 800.000 Arbeitsunfälle, wovon 427 tödlich endeten. Hinter den Zahlen verbergen sich viele Einzelschicksale, die bei korrekter Beachtung der gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften glimpflicher verlaufen wären. Die Vorgabe und Überprüfung der Schutzziele dient dem Arbeitsschutz der Mitarbeitenden und zahlt sich mit sicheren Betriebsabläufen für die Unternehmen aus. Was genau dahinter steckt, erfahren Sie hier.

Unfallverhütungsvorschriften

Alle berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) zur Unfallprävention wurden im Jahr 2014 in den DGUV zusammengefasst. Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) stützen sich auf europäische Rahmenrichtlinien und bilden die Grundlage für das heutige Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3 Abs. 3 ist der Arbeitgeber verpflichtet, die genutzten Arbeitsmittel regelmäßig überprüfen zu lassen. Die Vorschriften werden durch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erlassen. Die Unfallversicherungsträger (UVT) erfüllen damit den Auftrag, der ihnen im Sozialgesetzbuch vorgegeben ist (SGB VII § 14). Die UVV im Sinne des SGB haben Gesetzescharakter und sind rechtsverbindlich. Daneben gibt es erläuternde Regeln, Informationen und Grundsätze.

Grundplakette DGUV Vorschrift 108-007 - Regalprüfung

Was ist der Unterschied zwischen einer DGUV Vorschrift und einer DGUV Regel?

Die Vorschriften sind präventiver Natur. Sie stellen verbindliche Anweisungen zur Einhaltung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz dar und unterstützen die Arbeitgeber in der Erfüllung ihrer Schutzpflichten. Die Prüfplakette DGUV bescheinigt die Einhaltung der Schutzziele. Nicht alle der insgesamt 84 Vorschriften haben in der Arbeitswelt die gleiche Bedeutung und Relevanz. Die Regeln enthalten fachliche und praxisnahe Empfehlungen, wie die gesetzlichen Vorschriften im branchenspezifischen Arbeitsumfeld vollzogen werden. In den Regeln sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfallgefahren am Arbeitsplatz festgehalten.

Prüfplakette Leitern und Tritte DGUV 208-016 Ø 30 mm - DGUV Vorschriften

Informationen enthalten Empfehlungen und Hinweise, welche die Umsetzung der Regeln zum Arbeitsschutz unterstützen sollen. In den Grundsätzen werden Verfahrensmaßstäbe festgelegt, welche die Basis für einheitliche Prüfvorgehen bilden.

Vorschrift 3

Was sind die wichtigsten DGUV Vorschriften? Diese Frage lässt sich unter anderem mit der Vorschrift 3 beantworten. Die Verordnung „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ gehört zu den relevantesten Unfallverhütungsvorschriften. Jedes kommerzielle Unternehmen setzt in seiner Tätigkeit Instrumente ein, die einen Stecker haben (womit sie elektrisch betrieben werden). Der Arbeitgeber hat Sorge zu tragen, dass alle operativen Geräte und Maschinen jederzeit korrekt installiert und funktionstüchtig sind. Die DGUV V3 Prüfung ist obligatorisch. Wer sich nicht daran hält, riskiert Haftung und Strafen.

Mann verkabelt Monitor bzw. Computer
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Was muss nach DGUV 3 geprüft werden?

Neben der Arbeitssicherheit der elektrischen Anlagen werden bei der DGUV 3 zugleich die unmittelbaren Umgebungsorte auf Arbeitsschutz überprüft. Funktionieren die Elektrogeräte einwandfrei? Sind die Elektroinstallationen betriebssicher? Festgestellte Schwachstellen müssen umgehend behoben und die Anlagen auf den neuesten Stand gebracht werden.

Mann stolpert über ein am Boden liegendes Kabel
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Die Prüfung wird von einer qualifizierten Person (Elektrofachkraft) oder einem spezialisierten Prüfungsunternehmen durchgeführt. Viele Unternehmen haben eigens ausgebildete Prüfer in ihrem Mitarbeiterbestand. Alle diese Inspektoren müssen die Anforderungen der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) erfüllen, was den Abschluss einer techn. Ausbildung sowie praktische Erfahrung mit relevanten Arbeitsmitteln voraussetzt.

Die erste Prüfung für elektrische Betriebsmittel folgt mit der initialen Inbetriebnahme, später werden Nachprüfungen an definierten Prüfterminen fällig. Die Fristen unterscheiden sich nach ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln, z. B. Computer bzw. mobile Geräte.

Ablauf einer DGUV Vorschrift 3 Prüfung:

  • Sichtprüfung: Einschätzung des Wartungszustands und auf den ersten Blick ersichtliche Mängel.
  • Funktionsprüfung: Ausführung unterschiedlicher Szenarien, um die Betriebssicherheit zu kontrollieren, z. B. Kurzschluss, Schutzschalter.
  • Messprüfung: Check-up der elementaren Grenz- und Richtwerte, um den Arbeitsschutz mit elektrischen Betriebsmitteln zu gewährleisten.
  • Nach erfolgter Prüfung können die Geräte mit DGUV Vorschrift 3 Prüfplaketten gekennzeichnet werden. Bei uns finden Sie alle Prüfplaketten und Basis-Aufkleber (Grundplakette), zum Nachweis der UVV Prüfung nach V3 – Elektr. Anlagen u. Betriebsmittel (BGV A3).

Grundplakette DGUV Vorschrift 3 - Elektr. Anlagen u. Betriebsmittel (BGV A3)

DGUV Vorschrift 4

Diese Vorgabe ist inhaltlich über weite Strecken mit Nummer 3 identisch („Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“) und die Prüfungen werden in gleichem Umfang durchgeführt. V4 hat Gültigkeit in Gebäuden der öffentlichen Hand und Verwaltung sowie in kommunalen Einrichtungen. Kunden, Mitarbeiter und Institutionen in ihrer Gesamtheit sollen durch Schutzziele vor Gefahren geschützt werden, wie z. B. Stromschlag und Brand. In den räumlichen Zuständigkeitsbereich fallen z. B. Kitas und Schulen, Bäder, Pflegeheime und Museen.

Funken an einem Mehrfachstecker
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DGUV Vorschrift 54

Diese Vorgabe für „Winden, Hub- und Zuggeräte“ stützt sich auf anerkannte Standards der Technik, wie sie z. B. in zusätzlichen Vorschriften, Regeln und Informationen sowie zahlreichen DIN-Normen enthalten sind. Betroffen sind Geräte, die mittels Seilen, Ketten und Zahnstangen zum Heben, Senken, Ziehen und Drücken von Lasten verwendet werden. Neben der Gerät- und Typenbezeichnung muss die zulässige Belastung in der Kennzeichnung stehen, z. B. Zug- und Haltekraft, Tragfähigkeit und Druckkraft.

DGUV Vorschrift 70

Die Anordnung „Fahrzeuge“ gilt für maschinell angetriebene, schienenunabhängige Landfahrzeuge (inkl. Anhängerfahrzeuge) und selbst fahrende Teile von Arbeitsmaschinen. Für Fahrzeuge und mit ihnen verbundenen Einrichtungen wird eine gültige Betriebserlaubnis bzw. Genehmigung für den Straßenverkehr benötigt. Ein Fabrikschild muss an zugänglicher Stelle alle relevanten Informationen zum Gefährt anzeigen.

Grundplakette DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge (BGV D29)

Bedeutung der UVV Prüfplakette

Die Plakette dient als sichtbare Dokumentation des Wartungsstands von Anlagen, Geräten und Maschinen. Damit die Plakette nicht manipuliert werden kann, wird sie aus übertragungssicheren Materialien hergestellt, welche beim Ablösen reißen. Der Klebeuntergrund sollte staub- und fettfrei sein. Eine Prüfplakette wird entweder direkt auf das geprüfte Objekt geklebt oder auf einer Grundplakette angebracht. Auf Letzterer können weiterführende Informationen zu Prüfdurchführung und -kriterien vermerkt werden. Die Prüfung wird mit einer Kerbzange oder einem wasserfesten Faserschreiber markiert.

Prüfplaketten DGUV Regel 108-007

Jahresfarben und Prüfprotokoll

Für die Farbe von Prüfplaketten gibt es keine offiziellen Vorschriften; sie kann blau, grün, rot und anders sein. Einige Hersteller verwenden Jahresfarben, welche jährlich wechseln und sich nach Schema wiederholen. Die Vorteile liegen in der visuellen Unterscheidung von Prüfjahren und im Überblick der anstehenden Prüftermine. Eine Prüfung zu den Unfallverhütungsvorschriften wird nicht ausschließlich über die Plakette dokumentiert. Der Betriebsmittelinhaber erhält zusätzlich ein Prüfprotokoll, welches sorgfältig aufzubewahren ist. Es ist der legale Prüfnachweis für die Einhaltung der Schutzziele und muss im Schadenfall vorgelegt werden.

Vorteile

Obwohl das Anbringen der Checkup-Plaketten keine Pflicht ist, bringt es einige Vorteile mit sich. Eine sichtbare DGUV Plakette erleichtert die Erinnerung an den nächsten Kontrolltermin. Zudem ist es vielen Werksbetreibern ein Anliegen, die Prüfplakette gut wahrnehmbar anzubringen, um Sicherheit und Vertrauen für Mitarbeiter und Kunden zu vermitteln.