Fahnen für den Firmenhof – Unternehmen mit Weitsichtgarantie

Mit zunehmender Digitalisierung wächst die Fülle unterschiedlicher Wege, um Werbebotschaften zum Kunden zu transportieren. Neben klassischen Medien bestehen zahlreiche Möglichkeiten per Newsletter, Social-Media-Kanälen und immer wieder neuen, innovativen Werkzeugen. Trotzdem bestehen die Grundpfeiler des Werbekonzepts für viele physisch wahrnehmbare Unternehmen, also Handwerk, produzierendes Gewerbe, Handel etc. heute immer noch aus sehr traditionell anmutenden Werbemitteln: Schilder, Beklebungen und vor allem Fahnen für den Firmenhof  machen ein Unternehmen weithin sichtbar kenntlich und das Unternehmen zeigt im wahrsten Sinne des Wortes Flagge für Passanten, Kunden und selbst Konkurrenten im regionalen Umfeld. Häufig unterschätzt, repräsentiert die Kombination aus Fahnenmasten und Fahne den Firmensitz hervorragend und macht das Unternehmen von Weitem sichtbar.

Die Werbewirkung

Vom Grundsatz her erfüllen Fahnen selbstverständlich keine andere Funktion, als es etwa ein Werbeschild, eine Fahrzeugbeklebung oder aber auch die Farbgebung eines Firmengebäudes vermag. Denn immer handelt es sich um eine zweidimensionale, unveränderliche Gestaltung. In aller Regel bestehen die Inhalte aus den Firmenfarben, dem Firmennamen und möglicherweise auch einem markanten Logo. Allerdings können Fahnen für den Firmenhof entgegen den anderen benannten Werbeklassikern mit einigen Aspekten aufwarten, die sie deutlich von diesen abheben und auch ihre Wirksamkeit erheblich steigern:

Zum einen stellen Fahnen als punktuelle und zugleich sehr schlanke, aber hohe Elemente einen markanten Blickfang dar, der eine weitaus größere Wirkung zeigt, als es etwa die flächige Fassade eines Gebäudes vermag.

Vor allem aber weisen sie durch den im Wind beweglichen Behang eine enorme Dynamik auf. Selbst nur im Augenwinkel wahrgenommen, führt die bewegte Werbefläche dazu, dass die Aufmerksamkeit voll und ganz darauf fokussiert wird. Bereits wenige Sekundenbruchteile reichen dabei aus, um die Werbebotschaft aufzunehmen, bevor die Aufmerksamkeit wieder anderen Dingen zugewandt wird.

Fahnen für den Firmenhof als Werbeträger

Fahnen für den Firmenhof unterscheiden sich in Gestaltung, Aufgabenstellung und auch Konstruktion deutlich von Flaggen für andere Einsatzzwecke. Denn Werbefahnen sollen dauerhaft, wirkungsvoll und ohne großen Unterhaltungsaufwand für den gewünschten Erkennungs- oder gar Wiedererkennungswert sorgen. Dabei stehen den Unternehmen verschiedene technische Ausführung als etablierte, weil bewährte Lösungen zur Verfügung.

Technische Ausführungen von Fahnenmasten für den Firmenhof

Es existieren verschiedene Varianten von Fahnenmasten. Diese leiten sich entweder aus unterschiedlichen Konstruktionsmethoden oder aber aus der angedachten Ausrichtung der Verwendung ab:

Stationäre Fahnenmasten

Sie gelten als der Standard unter Fahnen für Betriebsareale und Firmensitze – stationäre Fahnenmasten. Ist ihr Standort erst einmal bestimmt, wird ein festes Fundament im Boden errichtet. Meist über eine Bodenhülse oder alternativ einen fest betonierten Mastfuß besteht nun die Möglichkeit, den Fahnenmasten dauerhaft und sicher aufzustellen. Üblich ist dabei das Vorgehen, dass der Mast an sich stehenbleibt, während die Fahne zeitweise entfernt werden kann. Das kann erforderlich werden, wenn eine Reinigung ansteht, der dauerhaft dem UV-Licht der Sonne ausgesetzte Werbeaufdruck verblichen ist, oder aber Starkwind Schäden befürchten lässt. Die Ausführung mit Kipphalterung ohne Hissvorrichtung macht außerdem einen besonders schnellen Fahnenwechsel möglich. Die Kipphalterung dient außerdem als effizienter Diebstahlschutz.

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Mobile Fahnenmasten

Eine Alternative zur stationären Form sind mobile Fahnenmasten. Wann diese Fahnen für den Firmenhof sinnvoll sind, hängt stark davon ab, wie flexibel die Fahnenmasten eingesetzt werden können und vor allem müssen. Denn eine mobile Bauart kann nie die Dauerhaftigkeit und Stabilität einer stationären Ausführung erreichen. Häufig fallen die Masten kleiner aus, so dass die Signalwirkung reduziert ist. Andererseits erlaubt die Möglichkeit des Aufstellens und Umstellens nach Bedarf die flexible Nutzung des dafür vorgesehenen Platzes. So lassen sich beispielsweise nur temporär erforderliche Zufahrten zu Ausstellungsbereichen mit einer Doppelfunktion belegen, ohne größer dimensioniert zu werden. Mobile Ausführungen werden entweder einfach mit Gewichten beschwert oder sind mit einem befahrbaren Fuß ausgestattet. Dann dient einfach ein Fahrzeug im Hof als Gewicht.

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Teleskop Fahnenmasten

Eine Sonderform der Mastkonstruktion sind Teleskop Fahnenmasten. Die Bauart definiert hier nicht die Art der Gründung, sondern viel mehr eine platzsparende Transportmöglichkeit. Am Standort angekommen, lässt sich der Mast mit einer Teleskopstange vergleichbar nach oben auf seine endgültige Gesamtlänge ausziehen. Meist kommen Teleskopmasten bei Ausstellungen zum Einsatz, wo der immer wiederkehrende Bedarf einer platzsparenden Transportform den technischen und finanziellen Aufwand des Teleskopmechanismus rechtfertigt. Andere Einsatzmöglichkeiten sind etwa stationäre Masten, die aus unternehmensbedingten Aspekten heraus zeitweise in ihrer Höhe reduziert werden müssen.

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Fahnenmasten mit Ausleger

Zwar keine eigenständige Konstruktionsweise, aber dafür eine interessante wie zweckmäßige Ergänzung für Fahnen für den Firmenhof sind Fahnenmasten mit Ausleger. Meist am oberen Ende des Behangs werden Masten gelegentlich mit waagerechten Auslegern vom Mast weg versehen. Diese Ausleger dienen dazu, auch bei Windstille die auf dem eigentlichen Fahnenbehang dargestellten Motive und Texte gut erkennbar zu zeigen.

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Ausführungen von Werbefahnen

Nun bestehen Werbefahnen selbstverständlich nicht nur aus dem Masten. Stattdessen werden aus  beliebig erscheinenden, senkrecht stehenden Rohren erst dann Fahnen für den Firmenhof, wenn die entsprechenden Behänge vorhanden sind und die gewünschte Werbebotschaft vermitteln. Und wer hätte es gedacht, auch hier warten unterschiedliche Optionen darauf, je nach Bedarf zum Einsatz zu kommen:

Klassische Textilgewebe

Am weitesten verbreitet, weil definitiv als Standardlösung anzusehen, sind klassische Textilbehänge für Fahnenmasten. Allerdings reicht die Spannweite unterschiedlicher Textilien von klassischen (Kunstfaser-)Stoffen bis hin zu hochmodernen Textilgeweben.

Je nach Bedarf und natürlich auch Geldbeutel lassen sich Dauerhaftigkeit, Gewicht, Optik und sonstige besondere Anforderungen durch die Wahl geeigneter Materialien nahezu beliebig steuern.

Netzgewebe für weniger Windwiderstand

Entgegen „normalen“ Textilgeweben sind Netzgewebe leichter und in Sachen Windbeständigkeit deutlich robuster. Denn sie bieten durch die Perforation des Gewebes der Windkraft weit weniger Angriffsfläche. Die Belastung auf Tuch und Mast wird erheblich reduziert und die Lebensdauer gleichermaßen gesteigert. Als Nebeneffekt kann die Konstruktion filigraner ausgeführt werden, da die auf die Bauteile wirkenden Kräfte von vorn herein reduziert sind. So können Fahnen für den Firmenhof schlanker, leichter und schlicht optisch ansprechender umgesetzt werden. Je nach Maschenweite des Gewebes können solche Behänge selbst Sturmereignisse ohne Schaden überdauern. Der Aufwand für das wiederkehrende Auf- und Abhängen kann entfallen.

Feste Windschilder

Eine echte Alternative zu Werbefahnen sind Werbeschilder. Ähnlich einer echten Fahne können sie am Masten befestigt werden und sich mit dem Wind bewegen. Der Vorteil liegt dagegen darin, dass Ausleger oder andere Stützkonstruktionen entfallen können und die Werbebotschaft dennoch bei jeglichen Windverhältnissen gut erkennbar ist. Die Dauerhaftigkeit der Fahne hängt zwar auch hier vom konkret gewählten Material ab, liegt aber in aller Regel über der von textilen Geweben. Wegen der stark abweichenden Befestigung am Masten funktionieren starre Werbeschilder nur dann, wenn die gesamte Mastkonstruktion daraufhin abgestimmt ist.

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Rechtliches zu Werbeanlagen für das Firmengelände

Zuletzt soll ein kurzer Hinweis erfolgen, worauf bei der Errichtung von Fahnen für den Firmenhof noch geachtet werden sollte: Zwar handelt es sich nur um punktuelle Werbe-Objekte. Trotzdem werden sie vom Baurecht erfasst. Je nach Bundesland kann die Landesbauordnung einen Bauantrag erforderlich machen, da es sich um eine sog. Werbeanlage handelt. Ebenso können gewisse Fahnen verfahrensfrei zulässig sein. Auch örtliche Bebauungspläne können Vorschriften zu Werbefahnen machen. Daher sollte vor dem Aufstellen immer geprüft werden, ob und gegebenenfalls mit welchen Einschränkungen die Errichtung möglich ist. Auskunft kann hier die zuständige Baurechtsbehörde, oder aber die Kommune selbst geben.